Welche Corona-Regeln in NRW seit Montag (29.3.) gelten
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Nordrhein-Westfalen zieht infolge der dritten Corona-Welle wieder die Zügel an. Aber die vereinbarte Notbremse wird sogleich wieder gelockert: Im verschärften Lockdown gibt es diesmal Ausnahmen - und zwar für Menschen mit negativem Schnelltest. Die neue Corona-Schutzverordnung gilt von Montag (29.3.) bis 18. April - die aktuellen Regelungen im Überblick.
Foto: Matthias Ahlke
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Öffnungen bei Test-Option:
Mit einem negativen Test könnten die Menschen in den betroffenen Kreisen und Städten – mit einer Inzidenz über 100 – wieder mit Termin in den Baumarkt, in Geschäfte oder mit den Kindern in den Zoo gehen. Erlaubt sind auch Zutritt von Bibliotheken, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten so wie auch körpernahe Dienstleistungen wie Gesichtskosmetik. Auflagen wie Desinfektion, Abstand und Maskenpflicht bleiben aber weiter bestehen.
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Kontaktbeschränkungen:
Über das Osterwochenende werden die Kontaktbeschränkungen auch in Regionen mit hoher Corona-Inzidenz gelockert. Von Gründonnerstag bis Ostermontag (1. bis 5. April) dürfen sich landesweit unabhängig vom örtlichen Infektionsgeschehen fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, heißt es in der Corona-Schutzverordnung. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Außer an Ostern gilt aber in Kommunen mit einer Inzidenz über 100, dass sich Menschen aus einem Hausstand nur mit einer weiteren Person im öffentlichen Raum treffen dürfen.
Foto: dpa