Coesfeld
Gericht: Schüler zu Recht vom Unterricht ausgeschlossen
Coesfeld (ds). Eine Grundschule in Coesfeld hat zwei Schüler wegen der Weigerung, eine Alltagsmaske zu tragen, vom Unterricht ausgeschlossen. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht in Münster jetzt bestätigt. Es lehnte Eilanträge, die die Eltern gestellt hatten, ab. Hauptgrund dafür sind die der Schule vorgelegten ärztlichen Atteste, die bescheinigen sollten, dass die Kinder aus gesundheitlichen Gründen keine Masken tragen könnten. Diese, so die Verwaltungsrichter, erfüllten aber nicht die Mindestanforderungen zur Befreiung von der Maskenpflicht.
Dienstag, 08.12.2020, 11:36 Uhr