Urteile
Beschimpfung als «frecher Juden-Funktionär»: Verurteilung
Karlsruhe/Bielefeld (dpa/lnw) - Das Bundesverfassungsgericht konkretisiert seine Rechtsprechung zu antisemitischen Äußerungen. Demnach kann auch die Verbreitung rechtsradikalen oder nationalsozialistischen Gedankenguts von der Meinungsfreiheit geschützt sein. Beschränkungen seien aber gerechtfertigt, «wenn Äußerungen die Schwelle zu einer Verletzung oder konkreten Gefährdung von Rechtsgütern überschreiten», teilte das Gericht in Karlsruhe am Freitag mit. (Az. 1 BvR 479/20)
Freitag, 10.07.2020, 13:01 Uhr
aktualisiert: 10.07.2020, 13:12 Uhr