Prozesse
Polizei darf Bewerber nachträglich ablehnen
Aachen (dpa/lnw) - Die Polizei darf einen Bewerber trotz vorheriger Zusage ablehnen, wenn vor dem Einstellungstermin Zweifel an seiner charakterlichen Eignung auftauchen. Das hat das Aachener Verwaltungsgericht laut Mitteilung vom Donnerstag entschieden (AZ: 1 L 677/20).
Donnerstag, 08.10.2020, 13:50 Uhr
aktualisiert: 08.10.2020, 14:02 Uhr