Gesundheit
Gericht: Pauschale Beschränkungen für Kölner Demo unzulässig
Münster (dpa/lnw) - Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mehrere pauschale Corona-Beschränkungen für Demonstrationen in Köln für rechtswidrig erklärt. Das teilte das OVG am Mittwoch mit. Konkret gehe es um die in Köln verfügte Begrenzung von Versammlungen auf maximal 100 Leute, die Maskenpflicht für alle Teilnehmer - abgesehen von Rednern während ihrer Rede - und das Verbot von Aufmärschen. Das Gericht gab damit nach eigenen Angaben Beschwerden von zwei Antragstellern statt, die für den Mittwoch verschiedene Kundgebungen und einen Aufzug in Köln angemeldet hatten.
Mittwoch, 11.11.2020, 13:54 Uhr
aktualisiert: 11.11.2020, 14:02 Uhr