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Vorverkaufsgebühr muss bei Konzertabsage erstattet werden
Traunstein (dpa/lby) - Ein Tickethändler muss nicht nur den Preis der Karten, sondern auch Vorverkaufsgebühren für ein wegen Corona abgesagtes Konzert zurückerstatten. Das entschied das Landgericht Traunstein. In dem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren gegen einen Ticketvermittler ging es um die abgesagte «Alles ohne Strom»-Konzerttournee der Band «Die Toten Hosen».
Mittwoch, 09.12.2020, 17:35 Uhr
aktualisiert: 09.12.2020, 17:42 Uhr