Justiz
Für Zauberer gilt ermäßigte Steuer, für Nikolaus Regelsteuer
Münster (dpa/lnw) - Die Umsätze eines Zauberkünstlers unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - und nicht dem Regelsteuersatz. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden und damit der Klage eines Zauberers statt gegeben, wie die Justizbehörde am Montag mitteilte. Der Regelsteuersatz gilt dem Urteil zufolge aber für eine andere Tätigkeit des Mannes: Seine Einsätze als Nikolaus.
Montag, 04.01.2021, 18:52 Uhr
aktualisiert: 04.01.2021, 19:00 Uhr