Urteile
OLG: Ansammlungsverbot hatte ausreichende Basis
Hamm (dpa/lnw) - Das Ansammlungsverbot der im April und Mai vorigen Jahres geltenden Coronaschutzverordnung von Nordrhein-Westfalen hat eine ausreichende gesetzliche Grundlage und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Über entsprechende Entscheidungen berichtete am Dienstag das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm. Das OLG bestätigte zwei Urteile der Amtsgerichte Lemgo und Brakel wegen Verstößen gegen die Verordnung. Die Gerichte hatten zwei Männer zu Geldbußen verurteilt, weil sie sich jeweils mit zwei weiteren Personen getroffen und den Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten hatten. Erlaubt waren nur Zusammenkünfte von zwei Personen. Die Männer waren gegen die Entscheidungen vorgegangen. Die OLG-Beschlüsse sind nicht anfechtbar.