Kommunen
Öffnung von Außengastronomie und Kinos ab 22. März möglich
Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Land Nordrhein-Westfalen stellt ab dem 22. März die Wiedereröffnung der Außengastronomie in Aussicht. In der neuen Coronaschutz-Verordnung heißt es, dass ab dann bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert 100 «Öffnungen der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos» möglich seien. Zudem kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich.
Freitag, 05.03.2021, 11:21 Uhr
aktualisiert: 05.03.2021, 11:32 Uhr