Kommunen
Ministerium: Kein Schnelltest bei Kosmetikerin
Düsseldorf (dpa/lnw) - Besuche zum Beispiel für Gesichtsbehandlungen in Kosmetikstudios sind ab Montag komplizierter als gedacht: Laut der neuen Corona-Schutzverordnung müssen Kunden ein «tagesaktuelles» negatives Testergebnis vorlegen - allerdings darf man den Test nicht direkt vor Ort machen. Gültig sind nur Bescheinigungen einer offiziellen Teststelle.
Freitag, 05.03.2021, 17:18 Uhr
aktualisiert: 05.03.2021, 17:32 Uhr