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Corona-Verordnung: Zwei Meter Abstand in Skilift-Schlangen
Düsseldorf/Winterberg (dpa/lnw) - Die neue Coronaschutz-Verordnung in NRW erlaubt seit Dienstag wieder den Betrieb von Skiliften, schreibt bei «der Beförderung und in Warteschlangen» allerdings einen Mindestabstand von zwei Metern vor. Die entsprechende Anpassung des Regelwerks für die Pandemie wurde am Montagabend veröffentlicht.
Dienstag, 09.03.2021, 09:33 Uhr
aktualisiert: 09.03.2021, 09:42 Uhr