Urteil
Kindergeldanspruch kann trotz Abbruch der Lehre bestehen
Kindergeld wird in der Regel auch für Kinder in der Ausbildung gezahlt - sofern sie nicht zu alt sind. Der Anspruch kann sogar dann bestehen, wenn der Azubi krank wird - und erst später eine Lehre machen will. Das zeigt ein Urteil aus Düsseldorf.
Mittwoch, 04.09.2019, 04:34 Uhr
aktualisiert: 04.09.2019, 04:36 Uhr