Steuer-Rat
Unterhaltskosten für Schwester steuerlich absetzbar
Werden Lebenshaltungskosten für Familienmitglieder übernommen, damit diese in Deutschland geduldet werden, können diese als steuermindernd abgesetzt werden. Das entschied das Finanzgericht Köln.
Mittwoch, 08.07.2020, 05:19 Uhr
aktualisiert: 08.07.2020, 05:23 Uhr