Gerichtsurteil
Wie Senioren ein Hausnotrufsystem steuerlich nutzen können
Die Kosten für ein Hausnotrufsystem können steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt laut einem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts auch dann, wenn man noch in seinem eigenen Haushalt lebt.
Mittwoch, 06.01.2021, 04:16 Uhr
aktualisiert: 06.01.2021, 04:22 Uhr