Urteil
Krankes Kind am Arbeitsplatz ist kein Kündigungsgrund
Wer kranke Kinder mit zur Arbeit bringt, begeht eine Pflichtverletzung. In der Regel müssen sich Eltern mit dem Chef absprechen. Für eine fristlose Kündigung reicht das Vergehen jedoch nicht.
Donnerstag, 12.09.2019, 13:42 Uhr
aktualisiert: 12.09.2019, 13:46 Uhr