Nach Kündigung
Abmahnung muss nicht in Personalakte bleiben
In einer Personalakte stehen alle Informationen, die für ein Arbeitsverhältnis wichtig sind, auch Abmahnungen. Mit der richtigen Begründung können Arbeitnehmer solche Unterlagen aber entfernen lassen.
Montag, 02.12.2019, 16:40 Uhr
aktualisiert: 02.12.2019, 16:46 Uhr