Landgericht München
Bei Suizidgefahr des Mieters keine Räumung möglich
Wenn ein Mieter am Ende der Mietzeit nicht auszieht, droht ihm die Räumung. Bei Suizidgefahr greift allerdings die Härtefallklausel. Doch die Sorge um finanzielle Einbußen kann auch den Vermieter seelisch belasten. Was wiegt in dem Fall schwerer?
Dienstag, 10.09.2019, 04:45 Uhr
aktualisiert: 10.09.2019, 04:52 Uhr